Kanu fahren mit Nord Kanu, Ihre Kanuvermietung in Schleswig-Holstein auf der Treene, Sorge und Loiter Au. Kanufahren mit Nord Kanu, Ihr Kanuverleih in Schleswig-Holstein auf der Treene, Sorge und Loiter Au.

Nord Kanu
Ihr Kanuvermieter
in Schleswig-Holstein.
Auf der Treene, Sorge, und der Loiter Au.

Nordkanu
Betreiber: Sönke Horn
Dorfstr. 13a
24887 Esperstoft
Tel.: 04841-74352
E-Mail: Camp@Nordkanu.de
            

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Fahrzeuge = Boote, Kanus, Kajaks, Anhänger )

 

1. Abschluss des Vertrages

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die vom Mieter unterzeichnete Annahme des Mietvertrages beim Vermieter eingegangen ist.

 

2. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich. Unsere Preise schließen ein: Fahrzeugversicherung (Haftpflicht). Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind: An- und Abreise des Mieters, Verpflegung und Nebenkosten des Mieters, Versicherungen für Gegenstände, die der Mieter im Mietfahrzeug lässt sowie eventuelle Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz.

 

3. Bezahlung

Es gilt immer der zum Mietzeitpunkt gültige Mietpreis. Bezahlungen bei Übernahme in bar. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet; je angefangene Stunde werden 50.-€ fällig. Bei einer ganz- oder mehrtägigen Anmietung wird eine Anzahlung von 40 % erhoben, welche bei tatsächlicher Nutzung auf den Mietpreis angerechnet wird.

 

4. Übergabe; Rücknahme

Ort und Zeit der Übergabe und der Rücknahme werden nach vorheriger Absprache im Mietvertrag festgelegt. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug termingerecht und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör (vertragsgemäßer Zustand) gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände am oder im Fahrzeug ist vom Mieter Ersatz zu leisten. Ferner verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug innen zu reinigen. Wenn das Fahrzeug nicht gereinigt ist, berechnet der Vermietereine Reinigungspauschale von jeweils 50.-€ . Bei vorzeitiger Abgabe wird der Mietpreis nicht erstattet. Sollte die Rücknahme, an einem anderen Rücknahmehort, wie im Mietvertrag vereinbart, vom Mieter ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, eigenmächtig gewählt werden, trägt der Mieter die entstandenen Zusatzkosten.

 

5. Pflichten des Mieters

Obhutpflicht: Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die allgemeinen technischen Regeln zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug jederzeit ohne Erstattung des Mietpreises zurückzunehmen.

Fahrten auf Gewässern für die keine Genehmigung besteht oder von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht (z.B. Nord & Ostsee, Hafenanlagen, Gezeitenabhängige Gewässer, Schleusen, Überqueren von großen Seen usw.) sind nicht zulässig ! Bei der Anmietung von Anhängern mit Booten ist der Mieter verantwortlich für die Ladungssicherung, Eignung des Zugfahrzeuges und Fahrers für den Transport. Anhänger, Boote & Ausrüstung müssen jederzeit vom Mieter gegen Diebstahl & Vandalismus gesichert werden.

Es ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden:

a) bei Gewitter oder Sturm. (Ggf. ist die Fahrt zu unterbrechen.)

b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen

c) zur Begehung von Zollvergehen oder sonstigen Straftaten

d) zur Weitervermietung oder Verleihung

 

6. Reparaturen

Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

 

7. Unfälle

Unfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B.: Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieterist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen. Alle Kosten, die aus einem vom Mieter verschuldetem Unfall/ Behördliche Maßnahmen entstehen trägt der Mieter. Auch die Ausfallzeiten des Vermieters.

 

8. Haftung

Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für alle Schäden (Schäden am gemieteten Objekt und Drittschäden), soweit nicht die abgeschlossene Versicherung für den Schaden eintritt. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zurückzuhalten. Sollten in einem Schadensfall die Reparaturkosten die Höhe der Kaution überschreiten, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz bis zum Betrag der Selbstbeteiligung bzw. der Reparaturkosten zu übernehmen. Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Der Mieter haftet im Übrigen für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind. Bergungskosten trägt der Mieter. Der Mieter ist für alle Teilnehmer seiner Gruppe der Verantwortliche und haftet gegenüber dem Vermieter.

 

9. Reservierung und Abbestellung

Reservierungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Das Fahrzeug ist spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Eine geleistete Anzahlung wird zur Deckung von Kosten benutzt. Eine Abbestellung muss spätestens 11 Tage vor Mietbeginn erfolgen.

 

10. Datenschutzklausel

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die persönlichen Daten des Mietersspeichert und weiterleitet, wenn:

a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind

b) das angemietete Fahrzeug oder Ausrüstung nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben oder beschädigt wurde

c) Zahlungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden, oder Wechsel zu Protest gehen.

 

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters..

 

12. Änderungen

Der Vermieter behält sich vor, Änderungen im Angebot vorzunehmen. Steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung (z.B. Reparatur, Ausfall) bestehen keinerlei Ansprüche auf Vertragserfüllung. Der Mietpreis wird gegebenenfalls erstattet.

 

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen in Ihrem Inhalt nicht berührt.

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