Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Fahrzeuge = Boote,
Kanus, Kajaks, Anhänger )
1. Abschluss des
Vertrages
Der Mietvertrag kommt
zustande, wenn die vom Mieter unterzeichnete Annahme des Mietvertrages
beim Vermieter eingegangen ist.
2. Leistungen
Für den Umfang der
vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag
verbindlich. Unsere Preise schließen ein: Fahrzeugversicherung (Haftpflicht).
Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind: An- und Abreise des Mieters,
Verpflegung und Nebenkosten des Mieters, Versicherungen für Gegenstände,
die der Mieter im Mietfahrzeug lässt sowie eventuelle Kosten für
zusätzlichen Versicherungsschutz.
3. Bezahlung
Es gilt immer der zum
Mietzeitpunkt gültige Mietpreis. Bezahlungen bei Übernahme in bar. Bei verspäteter
Rückgabe des Fahrzeuges ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet;
je angefangene Stunde werden 50.-€ fällig. Bei einer ganz- oder mehrtägigen
Anmietung wird eine Anzahlung von 40 % erhoben, welche bei tatsächlicher
Nutzung auf den Mietpreis angerechnet wird.
4. Übergabe; Rücknahme
Ort und Zeit der
Übergabe und der Rücknahme werden nach vorheriger Absprache im Mietvertrag
festgelegt. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter
zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter
den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Der Mieter verpflichtet
sich, das Fahrzeug termingerecht und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten
Zubehör (vertragsgemäßer Zustand) gereinigt an den Vermieter
zurückzugeben. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände am oder im Fahrzeug
ist vom Mieter Ersatz zu leisten. Ferner verpflichtet sich der Mieter,
das Fahrzeug innen zu reinigen. Wenn das Fahrzeug nicht gereinigt ist, berechnet der Vermietereine Reinigungspauschale von jeweils 50.-€ . Bei vorzeitiger Abgabe wird der
Mietpreis nicht erstattet. Sollte die Rücknahme, an
einem anderen Rücknahmehort, wie im Mietvertrag vereinbart, vom Mieter ohne
vorherige Absprache mit dem Vermieter, eigenmächtig gewählt werden, trägt der
Mieter die entstandenen Zusatzkosten.
5. Pflichten des Mieters
Obhutpflicht: Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die allgemeinen technischen
Regeln zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt,
das Fahrzeug jederzeit ohne Erstattung des Mietpreises zurückzunehmen.
Fahrten auf Gewässern für die keine Genehmigung besteht oder von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht (z.B. Nord & Ostsee, Hafenanlagen, Gezeitenabhängige Gewässer, Schleusen, Überqueren von großen Seen usw.) sind nicht zulässig ! Bei der Anmietung von Anhängern mit Booten ist der Mieter verantwortlich für die Ladungssicherung, Eignung des Zugfahrzeuges und Fahrers für den Transport. Anhänger, Boote & Ausrüstung müssen jederzeit vom Mieter gegen Diebstahl & Vandalismus gesichert werden.
Es ist untersagt das
Fahrzeug zu verwenden:
a) bei Gewitter oder
Sturm. (Ggf. ist die Fahrt zu unterbrechen.)
b) zur Beförderung von
explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst
gefährlichen Stoffen
c) zur Begehung von
Zollvergehen oder sonstigen Straftaten
d) zur
Weitervermietung oder Verleihung
6. Reparaturen
Reparaturen dürfen nur
mit Einwilligung des Vermieters durchgeführt oder in Auftrag gegeben
werden.
7. Unfälle
Unfälle, an denen das
Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und
unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B.:
Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich
zu melden. Der Mieterist verpflichtet, alle den Unfallhergang
betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Sonstige
Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem
Mietfahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Alle Kosten, die aus einem vom Mieter verschuldetem Unfall/ Behördliche
Maßnahmen entstehen trägt der Mieter. Auch die Ausfallzeiten des Vermieters.
8. Haftung
Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet
für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen
Versicherungen besteht.. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden
beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Haftung des
Mieters:
Der Mieter
haftet für alle Schäden (Schäden am gemieteten Objekt und Drittschäden), soweit
nicht die abgeschlossene Versicherung für den Schaden eintritt. Der Vermieter
ist berechtigt, die Kaution zurückzuhalten. Sollten in einem Schadensfall die
Reparaturkosten die Höhe der Kaution überschreiten, ist der Mieter verpflichtet,
die Differenz bis zum Betrag der Selbstbeteiligung bzw. der Reparaturkosten zu
übernehmen. Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern er den Schaden durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Der Mieter haftet
im Übrigen für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind.
Bergungskosten trägt der Mieter. Der Mieter ist für alle Teilnehmer seiner
Gruppe der Verantwortliche und haftet gegenüber dem Vermieter.
9. Reservierung und
Abbestellung
Reservierungen sind
nur in schriftlicher Form gültig. Das Fahrzeug ist spätestens 15 Minuten nach
dem vereinbarten Termin zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht
mehr an die Reservierung gebunden. Eine geleistete Anzahlung wird zur Deckung
von Kosten benutzt. Eine Abbestellung muss spätestens 11 Tage vor Mietbeginn
erfolgen.
10. Datenschutzklausel
Der Mieter ist
damit einverstanden, dass der Vermieter die persönlichen Daten des
Mietersspeichert und weiterleitet, wenn:
a) die bei der
Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind
b) das angemietete
Fahrzeug oder Ausrüstung nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben oder beschädigt
wurde
c) Zahlungen im
gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, vom Mieter gegebene
Schecks nicht eingelöst werden, oder Wechsel zu Protest gehen.
11. Gerichtsstand
Für alle
Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Gerichtsstand der Sitz
des Vermieters..
12. Änderungen
Der Vermieter
behält sich vor, Änderungen im Angebot vorzunehmen. Steht das Fahrzeug nicht
zur Verfügung (z.B. Reparatur, Ausfall) bestehen keinerlei Ansprüche auf
Vertragserfüllung. Der Mietpreis wird gegebenenfalls erstattet.
13.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so
werden die übrigen Bestimmungen in Ihrem Inhalt nicht berührt.
|